__ AG würden die gleichen Geschäftsräumlichkeiten benützen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgericht könnten auch Personen, die nicht in einem direkten Anstellungsverhältnis zum Betriebenen stünden, die jedoch in derselben Geschäftslokalität tätig seien und in einem direkten oder indirekten Unterstellungsverhältnis zum Betriebenen stünden, die Urkunde rechtsgültig entgegennehmen (BGE 96 III 4 E. 1). Vorliegend bestehe weder ein direktes noch indirektes Subordinationsverhältnis noch eine anders geartete Stellung, gemäss welcher die Mitarbeiterin der D.__