2. Die Beschwerdeführerin macht geltend, am Tag der Zustellung sei aufgrund von Ferien und Homeoffice niemand von ihr in der Geschäftslokalität gewesen. Die Zustellung sei an eine Mitarbeiterin der D.________ AG, C.________, erfolgt. Die D.________ AG sei ihre Vermieterin. Sie (die Beschwerdeführerin) und die D.________ AG würden die gleichen Geschäftsräumlichkeiten benützen.