4. Mit Eingabe vom 16. März 2023 reichte die Beschwerdeführerin bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts des Kantons Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs Beschwerde ein und stellte folgende Anträge (act. 1). 1. Es sei festzustellen, dass die Zustellung des Zahlungsbefehls (Ref. ________, Betreibung Nr. ________) an die Beschwerdeführerin nicht rechtsgültig erfolgt ist. 2. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Betreibungsamtes Zug bzw. der Staatskasse des Kantons Zug.