1. Auf Begehren von B.________ (nachfolgend: Gläubigerin) stellte das Betreibungsamt Zug am 13. Februar 2023 in der Betreibung Nr. ________ gegen die A.________ AG (nachfolgend: Beschwerdeführerin) den Zahlungsbefehl für eine Forderung von CHF 27'747.00 nebst 5 % Zins seit 1. Februar 2023 aus. Am 14. Februar 2023 stellte das Betreibungsamt Zug den Zahlungsbefehl an C.________, Angestellte der D.________ AG, zu. Innert Frist wurde kein Rechtsvorschlag erhoben (act. 1/1 und 3/1).