2.3 An diesem Ergebnis ändert nichts, dass H.________, Gesellschafter und Geschäftsführer der Beschwerdeführerin, nach eigenen Angaben erst am 3. März 2023 per Einschreiben Kenntnis vom Zahlungsbefehl erlangt hat. Die Zustellung des Zahlungsbefehls erfolgte am 20. Februar 2023 rechtmässig an die Bevollmächtigte der Beschwerdeführerin. Wenn ein Angestellter der Bevollmächtigten den Zahlungsbefehl per Einschreiben an H.________, Riehen BL, weiterleitete, H.__