3. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 16. März 2023 (Datum Postaufgabe) Beschwerde bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts des Kantons Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs ein. Sie machte geltend, die Zustellung des Zahlungsbefehls an C.________ sei fehlerhaft und der Rechtsvorschlag sei rechtzeitig erhoben worden (act. 1). 4. In der Beschwerdeantwort vom 23. März 2023 beantragte das Betreibungsamt Zug die Abweisung der Beschwerde (act. 3).