Immerhin stellt das Betreibungsamt Zug jährlich rund 10'000 Zahlungsbefehle aus. Das Bundesgericht hat im Urteil 5A_873/2022 vom 23. Januar 2023, E. 2, bestätigt, dass sich die Zulassung von Faksimilestempeln in Art. 6 VFRR auch auf digitalisierte Unterschriften bezieht. Daran ändert die von der Beschwerdeführerin geschilderte Situation beim Betreibungsamt Gossau nichts. Dies ist nicht Thema des vorliegenden Verfahrens. Seite 4/6