10. Mit Verfügung vom 13. März 2022 erkannte der Abteilungspräsident der Beschwerde aufschiebende Wirkung zu (act. 2). 11. Das Betreibungsamt Zug beantragte in der Beschwerdeantwort vom 16. März 2023 die Abweisung der Beschwerde und reichte die amtlichen Akten ein (act. 3). 12. Auch die Gläubigerin 1 stellte in der Vernehmlassung vom 21. März 2023 Antrag auf Abweisung der Beschwerde (act. 4). Erwägungen