9. Gegen die neue Konkursandrohung liess die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 9. März 2023 wiederum Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zug einreichen und folgende Anträge stellen (act. 1): 1. Die Konkursandrohung des Betreibungsamtes Zug vom 5. Dezember 2022 in der Betreibung Nr. G.________ (Fortsetzung zu Zahlungsbefehl in der Betreibungs-Nr. E.________ des Betreibungsamtes Winterthur-Stadt vom 24. August 2021) gegen die Beschwerdeführerin sei aufzuheben. 2. Der vorliegenden Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 3. Die Akten der Vorinstanz seien beizuziehen.