Das Bundesgericht trat mit Beschluss vom 8. Mai 2023 mangels Nichtleistung des Kostenvorschusses auf die Beschwerde nicht ein. Mit diesem Entscheid wurde das Gesuch der Beschwerdeführerin um aufschiebende Wirkung gegenstandslos (Verfahren 5A_187/2023). 8. Zuvor hatte das Betreibungsamt Zug eine neue Konkursandrohung (mit berichtigtem Zinsenlauf) in der Betreibung Nr. G.________ ausgestellt, die der Beschwerdeführerin am 27. Februar 2023 zugestellt wurde (act. 1/2).