Die Zahlung des Gesamtbetrages in Höhe von CHF 74'675.00 sollte in acht monatlichen Raten à CHF 9'334.40, jeweils am 25. eines Monats, erfolgen, erstmals per 25. Januar 2022, letztmals per 25. August 2022. Bei nicht termingerechter Bezahlung einer Summe sollte die ursprüngliche Forderung in der Gesamthöhe wieder aufleben. Weiter wurde der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. E.________ des Betreibungsamtes Winterthur-Stadt aufgehoben (act. 1/6 und 1/7).