1. Am 24. August 2021 stellte das Betreibungsamt Winterthur-Stadt auf Begehren von C.________ (nachfolgend: Gläubigerin 1) in der Betreibung Nr. E.________ gegen die A.________ AG (nachfolgend: Beschwerdeführerin) den Zahlungsbefehl über CHF 35'000.00 nebst 18 % Zins seit 1. April 2021 aus. Der Zahlungsbefehl wurde der Beschwerdeführerin am 31. August 2021 zugestellt, worauf diese gleichentags ohne Begründung Rechtsvorschlag erhob (act. 1/5). 2. Die Beschwerdeführerin verlegte am 17. September 2021 ihren Sitz von Winterthur nach Zug.