SchKG sind alle Auslagen, wie Verwaltungskosten, Postund Fernmeldetaxen, Honorare für Sachverständige, Kosten für den Beizug der Polizei sowie Bankspesen zu ersetzen. Die Gebühr für die Erstellung eines nicht besonders tarifierten Schriftstücks beträgt CHF 8.00 je Seite bis zu einer Anzahl von 20 Ausfertigungen (Art. 9 Abs. 1 lit. a GebV SchKG).