6. Das Betreibungsamt B.________ nahm am 17. März 2023 zur Eingabe des Beschwerdeführers vom 14. März 2023 Stellung. 7. Dazu äusserte sich der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 22. März 2023 und stellte folgende Anträge: 3. Aufgrund der Umstände und der Sachlage sei eine öffentliche Verhandlung nach ius cogens Art. 14 IPBPR (bzw. Art. 6 Abs. 1 EMRK) durchzuführen. Die Verhandlung sei an einem Dienstag oder Donnerstagnachmittag anzusetzen.