Des Weiteren stellte der Kanton Zürich, vertreten durch die Inkassostelle des Obergerichts des Kantons Zürich, am 9. November 2022 beim Betreibungsamt B.________ das Betreibungsbegehren gegen den Beschwerdeführer für eine Forderung von CHF 300.00 (Betreibung-Nr. D.________).