1. Der Kanton Zug, vertreten durch die kantonale Finanzverwaltung, leitete mit Begehren vom 24. Oktober 2022 beim Betreibungsamt B.________ gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) die Betreibung für eine Forderung von CHF 200.00 (Verfügung des Direktionssekretariats der Gesundheitsdirektion vom 27. August 2021) sowie eine Mahngebühr von CHF 35.00 (Betreibung-Nr. C.________) ein. Des Weiteren stellte der Kanton Zürich, vertreten durch die Inkassostelle des Obergerichts des Kantons Zürich, am 9. November 2022 beim Betreibungsamt B.______