2.3.3 Zahlreiche weitere Autoren sind der Ansicht, dass die Prosequierungsbetreibung beim Lead- Betreibungsamt eingeleitet werden kann, äussern sich aber nicht dazu, ob die Prosequierung auch durch separate Betreibung am Ort des Arrestvollzugs erfolgen kann (vgl. Meier- Dieterle/Crestani, Die schweizweite Zuständigkeit im Arrestvollzug, in: AJP 8/2015 S. 1128; Milani, Der schweizweite Arrestbefehl und sein Vollzug durch das Lead-Betreibungsamt, in: AJP 6/2022 S. 598; Reiser, Basler Kommentar, 3. A. 2021, Art.