7. Mit Eingabe vom 20. Februar 2023 reichte der Beschwerdeführer bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs Beschwerde ein. Sinngemäss machte er geltend, nur das "Lead-Betreibungsamt", hier das Betreibungsamt Zürich 1, dürfe einen Zahlungsbefehl ausstellen. Weiter beantragte er die Seite 3/8