6. Mit Schreiben vom 16. Februar 2023 informierte das Betreibungsamt Zürich 1 das Betreibungsamt Zug, dass das Arrestverfahren Nr. H.________ in vollem Umfang aufgehoben werde, da lediglich ein geringer Betrag von CHF 49.16 erfasst worden sei. Die blockierten Vermögenswerte könnten mit sofortiger Wirkung wieder freigegeben werden (act. 3/12).