5. Am 13. Februar 2023 teilte die D.________ AG, vertreten durch den Beschwerdeführer, dem Betreibungsamt Zug mit, dass dem Beschwerdeführer ihr gegenüber keine Forderungen, Di- videnden- und sonstigen Ausschüttungsansprüche zustünden, die sich aus dessen Aktionärsstellung bei der Gesellschaft ergeben würden (act. 3/11).