2. Mit Schreiben vom 6. Februar 2023 – vorab per Mail vom 3. Februar 2023 – beauftragte das Betreibungsamt Zürich 1 das Betreibungsamt Zug mit dem Arrestvollzug (act. 3/1). Am 3. Februar 2023 vollzog das Betreibungsamt Zug den Arrest Nr. E.________ und fertigte eine Arrestsperranzeige für die Drittschuldnerin aus (act. 3/2-3/3). Diese Anzeige konnte am 7. Februar 2023 an F.________, Bevollmächtigte der D.________ AG, zugestellt werden (act. 3/6).