Verarrestiert wurden nebst einem auf den Beschwerdeführer lautenden Konto bei der C.________, Zürich, "sämtliche Forderungen, Divi- denden- und sonstige Ausschüttungsansprüche, die sich aus der Aktionärsstellung des Schuldners bei der D.________ AG, ________, 6300 Zug, ergeben, alles soweit verarrestierbar, bis zur Deckung der Arrestforderung samt Kosten." Das Bezirksgericht Zürich wies dem Betreibungsamt Zürich 1 die Rolle des "Lead-Amtes" zu (act. 1/4 und 3/1).