1. Auf Gesuch von B.________ (nachfolgend: Arrestgläubigerin) stellte das Bezirksgericht Zürich, Einzelgericht Audienz, am 3. Februar 2023 für eine Forderung von CHF 28'000.00 gegen A.________ (Arrestschuldner; nachfolgend: Beschwerdeführer) gestützt auf Art. 271 Abs. 1 Ziff. 4 SchKG einen Arrestbefehl aus. Verarrestiert wurden nebst einem auf den Beschwerdeführer lautenden Konto bei der C._______