8.2 Mit heutigem Datum wurde die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen die Verfügung des Betreibungsamtes Zug, worin festgestellt wurde, dass der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. ________ verspätet sei, abgewiesen (Verfahren BA 2023 5). Somit steht fest, dass der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. ________ des Betreibungsamtes Zug verspätet erhoben wurde und der Zahlungsbefehl in dieser Betreibung in Rechtskraft erwachsen ist. Liegt ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl vor, kann die Gläubigerin das Fortsetzungsbegehren stellen und das Betreibungsamt hat die Konkursandrohung zu erlassen.