1. Es sei festzustellen, dass die Konkursandrohung vom 1. Februar 2023 in der Betreibung Nr. ________ des Betreibungsamtes Zug unrechtmässig erfolgt sei und daher keine Rechtskraft erlangen könne. 2. Es sei festzustellen, dass in der Betreibung Nr. ________ des Betreibungsamtes Zug noch eine am 30. Januar 2023 geführte Beschwerde um Feststellung, dass der Rechtsvorschlag nach Zustellung des Zahlungsbefehls rechtzeitig innert Frist von 10 Tagen erfolgt sei, anhängig sei. 3. Es sei der Beschwerdeführerin eine angemessene Entschädigung auszusprechen.