1. Am 3. Januar 2023 stellte das Betreibungsamt Zug auf Begehren der B.________ AG, Aarau, der A.________ AG, Zug (nachfolgend: Beschwerdeführerin), den Zahlungsbefehl in der Betreibung Nr. ________ zu. Die Zustellung des Zahlungsbefehls erfolgte an C.________, Angestellter der D.________ AG (Domizilhalterin). Dagegen erhob die Beschwerdeführerin schriftlich Rechtsvorschlag. 2. Mit Verfügung vom 19. Januar 2023 stellte das Betreibungsamt Zug fest, der in der obengenannten Betreibung am 16. Januar 2023 erhobene Rechtsvorschlag sei verspätet, nachdem die Rechtsvorschlagsfrist am 13. Januar 2023 abgelaufen sei.