1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird die angefochtene Konkursandrohung aufgehoben. Das Betreibungsamt Zug wird angewiesen, in der Betreibung Nr. G.________ eine neue Konkursandrohung im Sinne der Erwägungen auszustellen. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Es werden keine Kosten erhoben.