4. Nach dem Gesagten ist die Beschwerde teilweise gutzuheissen und die Konkursandrohung aufzuheben. Das Betreibungsamt Zug ist anzuweisen, in der Betreibung Nr. G.________ eine neue Konkursandrohung im Sinne der Erwägungen auszustellen. Im Übrigen ist die Beschwerde abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. 5. Das Verfahren vor der kantonalen Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs ist grundsätzlich kostenlos (Art. 20a Abs. 2 Ziff. 5 SchKG). Urteilsspruch