Auf dieser "Abschrift" wird als Forderung ein Betrag von CHF 35'000.00 nebst 18 % Zins seit "01.04.2020" genannt. Ausserdem wird eine andere Gläubiger-Adresse angegeben und kein Gläubiger-Vertreter aufgeführt (vgl. act. 3/1). Die Beschwerdeführerin ihrerseits reichte eine Kopie der Ausfertigung für den Schuldner ein. Auf diesem Schuldnerdoppel ist als Forderung ein Betrag von CHF 35'000.00 nebst 18 % Zins seit "01.04.2021" aufgeführt (vgl. act. 1/3). Die Konkursandrohung des Betreibungsamtes Zug in der Betreibung Nr. G.______