Auf diesem Gläubigerdoppel ist als Forderung ein Betrag von CHF 35'000.00 nebst 18 % Zins seit "01.04.2021" aufgeführt (vgl. act. 3/2). Nachdem das Betreibungsamt Zug die Gläubigerin 1 aufgefordert hatte, den Original-Zahlungsbefehl einzureichen, reichte diese eine "Abschrift" des Gläubigerdoppels ein, die mit dem Stempelvermerk "Für richtige Kopie: Betreibungsamt Winterthur-Stadt. Winterthur, 25. November 2022" samt Unterschrift versehen ist. Auf dieser "Abschrift" wird als Forderung ein Betrag von CHF 35'000.00 nebst 18 % Zins seit "01.04.2020" genannt.