2.2 Bei den Akten liegen drei verschiedene Exemplare des Zahlungsbefehls des Betreibungsamtes Winterthur-Stadt vom 24. August 2021 in der Betreibung Nr. D.________. Die Gläubigerin 1 reichte dem Betreibungsamt Zug zunächst eine Kopie der Ausfertigung für den Gläubiger vom 24. August 2021 ein. Auf diesem Gläubigerdoppel ist als Forderung ein Betrag von CHF 35'000.00 nebst 18 % Zins seit "01.04.2021" aufgeführt (vgl. act. 3/2).