1.6.3 Im vorliegenden Fall enthält das rechtzeitig, aber am falschen Ort eingereichte Fortsetzungsbegehren Namen und Wohnort bzw. Sitz von Gläubiger und Schuldner. Damit war es dem Betreibungsamt Winterthur-Stadt ohne Weiteres möglich, die Angaben der Gläubigerin 1 zu überprüfen. Das Betreibungsamt Winterthur-Stadt hätte daher das Fortsetzungsbegehren unverzüglich dem zuständigen Betreibungsamt Zug übermitteln müssen.