Vorliegend stand demnach die Jahresfrist ab der Postaufgabe vom 12. Oktober 2021 still. An der Schlichtungsverhandlung vom 23. Dezember 2021 schlossen die Parteien einen Vergleich ab und der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. D.________ des Betreibungsamtes Winterthur-Stadt wurde aufgehoben. Das Friedensrichteramt Zug nahm mit Verfügung vom 23. Dezember 2021 vom Vergleich Vormerk und schrieb das Verfahren Nr. _______ als erledigt am Protokoll ab (vgl. act. 1/5). Gegen diese Verfügung wurde kein Rechtsmittel ergriffen. Somit stand die Jahresfrist vom 12. Oktober 2021 bis zum 23. Dezember 2021 still, mithin während insgesamt 73 Tagen.