worden. Die Gläubiger hätten am 12. Oktober 2021 beim Friedensrichteramt der Stadt Zug ein Schlichtungsgesuch eingereicht. Mit Vergleich vom 23. Dezember 2021 sei der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. D.________ des Betreibungsamtes Winterthur-Stadt aufgehoben worden. Die Zeitspanne zwischen den Bemühungen der Gläubiger zur Beseitigung des Rechtsvorschlags und der Erledigung des Verfahrens habe somit 73 Tage betragen. Damit habe die Frist zur Fortsetzung der Betreibung am 12. November 2022 geendet.