12. Am 16. Januar 2023 wurden der Beschwerdeführerin Kopien der Beilagen des Betreibungsamtes Zug zugestellt (act. 7). 13. Mit Eingabe vom 18. Januar 2023 äusserte sich die Beschwerdeführerin zu den vom Betreibungsamt Zug eingereichten Beilagen (act. 8). Erwägungen 1. Strittig ist zunächst, ob das Fortsetzungsbegehren rechtzeitig eingereicht wurde. 1.1 Die Beschwerdeführerin macht geltend, der Zahlungsbefehl in der Betreibung Nr. D.________ des Betreibungsamtes Winterthur-Stadt sei ihr am 31. August 2021 zugestellt Seite 4/8