4. Die Vorinstanz sei anzuweisen, die Gläubigerin 1 aufzufordern, ihr Mitteilung zu machen über den Erhalt von Zahlungen in Höhe von total CHF 65'340.80 durch und zu Gunsten der Beschwerdeführerin auf das von der Gläubigerin 1 der Beschwerdeführerin mitgeteilte Konto IBAN ________ bei der H.________, lautend auf den Gläubiger 2, und die Meldung über die Bezahlung der Forderung in der Betreibung Nr. D.________ des Betreibungsamtes Winterthur-Stadt sei dem zuständigen Betreibungsamt zur Eintragung zu melden.