1. Die Konkursandrohung des Betreibungsamtes Zug vom 5. Dezember 2022 in der Betreibung Nr. G.________ (Fortsetzung zu Zahlungsbefehl in der Betreibung Nr. D.________ des Betreibungsamtes Winterthur-Stadt vom 24. August 2021) gegen die Beschwerdeführerin sei aufzuheben. 2. Der vorliegenden Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. 3. Die Akten der Vorinstanz seien beizuziehen und der Beschwerdeführerin sei Einsicht in die Akten, insbesondere das Fortsetzungsbegehren der Gläubigerin 1 und die Belege über dessen Eingang, zu erteilen.