Zudem sei die Beschwerdeführerin zu verpflichten, dem Gläubiger 2 CHF 30'000.00 nebst 18 % Zins seit 6. April 2020 zu bezahlen und der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. F.________ des Betreibungsamtes Winterthur-Stadt sei zu beseitigen. An der Schlichtungsverhandlung vom 23. Dezember 2021 einigten sich die Parteien auf eine zu zahlende Summe von CHF 74'400.00 zuzüglich der Hälfte der Kosten des Schlichtungsverfahrens von CHF 275.00. Die Zahlung des Gesamtbetrages in Höhe von CHF 74'675.00 sollte in acht monatlichen Raten à CHF 9'334.40, jeweils am 25. eines Monats, erfolgen, erstmals per 25. Januar 2022, letztmals per 25. August