5.2 Der Gesuchsteller begründete sein Gesuch zunächst damit, er sei krank gewesen und habe daher den Rechtsvorschlag nicht rechtzeitig erheben können. Als Beweis reichte er ein Arztzeugnis von Dr.med. E.________, F.________, ein, wonach er vom 1.-30. November 2022 wegen Krankheit zu 100 % arbeitsunfähig war. Auf Aufforderung des Abteilungspräsidenten hin präzisierte der Beschwerdeführer in der Folge, er habe aufgrund der Quarantäne wegen des Verdachts auf Covid 19 das Haus nicht verlassen können.