3. Am 13. Dezember 2022 gab der Abteilungspräsident dem Beschwerdeführer Gelegenheit, näher auszuführen, was genau ihn daran gehindert habe, Rechtsvorschlag zu erheben. Mit Schreiben vom 27. Dezember 2022 gab der Beschwerdeführer eine entsprechende ergänzende Erklärung ab. 4. Die Akten des Betreibungsamtes Cham wurden beigezogen. Eine Vernehmlassung wurde nicht eingeholt.