Am 5. Dezember 2022 erhob der Gesuchsteller Rechtsvorschlag. Mit Verfügung vom gleichen Tag teilte ihm das Betreibungsamt Cham mit, dass der Rechtsvorschlag verspätet sei, und wies ihn auf die Möglichkeit hin, bei der Aufsichtsbehörde ein Gesuch um Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist zu stellen. 2. Mit Eingabe vom 8. Dezember 2022 beantragte der Gesuchsteller bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts des Kantons Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs, die Rechtsvorschlagsfrist sei ihm wiederherzustellen.