Das zuständige Betreibungsamt gilt als Zustelldomizil und hat die amtlichen Dokumente zu übermitteln. Folglich hätte das Betreibungsamt X.________ das Betreibungsbegehren der Beschwerdeführerin entgegennehmen, ihr die amtlichen Dokumente übermitteln und sie über den Fristenlauf orientieren müssen. 7. In Gutheissung der Beschwerde ist das Betreibungsamt X.________ anzuweisen, das Betreibungsbegehren der Beschwerdeführerin entgegenzunehmen, ihr alle notwendigen Dokumente zuzustellen und sie über den Fristenlauf zu orientieren.