Aus dem Kontoauszug der Gläubigerin vom 24. Mai 2022 ergebe sich, dass die der Betreibung Nr. ________ zugrunde liegende Forderung CHF 12'831.84 (exkl. Kosten) betrage. Der Kontoauszug der Gläubigerin sei als Beilage 9 der Beschwerde vom 22. August 2022 an das Bundesgericht (Verfahren 5A_624/2022) beigefügt gewesen. Die Reduktion der Hauptforderung müsse vom Betreibungsamt von Amtes wegen berücksichtigt werden. Ebenso treffe die Gläubigerin die Pflicht, eine Reduktion der Forderung durch zwischenzeitliche Bezahlung zu melden (act. 1 Rz 7 ff.).