1. Die Pfändungsurkunde vom 8. November 2022 sei abzuändern, und es sei festzustellen, dass die Forderungsschuld der Gläubigerin CHF 12'831.84 (ohne Kosten) betrage. Eventualiter: Es sei die Pfändungsurkunde vom 8. November 2022 an das Betreibungsamt Zug zurückzuweisen mit der Anweisung, die Forderungssumme neu auf CHF 12'831.84 (ohne Kosten) zu bemessen.