Dabei geht es einzig um die korrekte Information des Schuldners über die gegen ihn gerichtete Betreibung. Hingegen wird der Schuldner durch die Anforderungen an einen Zahlungsbefehl noch nicht vor einer allenfalls ungerechtfertigten Betreibung geschützt (Urteil des Bundesgerichts 5A_953/2019 vom 7. Dezember 2020 E. 4.1 f. mit Hinweisen).