Gemäss der Auskunft der Einwohnerkontrolle der Gemeinde E.________ befindet sich der aktuelle Wohnsitz von K.________ am O.________ in E.________. Eine Fristansetzung an K.________ zur Bekanntgabe des tatsächlichen Wohnsitzes ist daher entbehrlich. Das Betreibungsamt Baar ist allerdings anzuweisen, den fiktiven Wohnsitz von K.________ in seinem Register zu korrigieren und bei den fraglichen Betreibungen inskünftig deren tatsächlichen Wohnsitz anzugeben.