3.1 Nichtigkeit einer Betreibung liegt vor, wenn sie von einer Einheit angehoben wird, der die Parteifähigkeit fehlt, weil sie nicht über die juristische Persönlichkeit verfügt. Allerdings führt eine ungenaue, unrichtige, zweideutige oder gar falsche bzw. unvollständige Bezeichnung einer Partei nur dann zur Nichtigkeit der Betreibung, wenn die Betroffenen dadurch in einen Irrtum versetzt werden können und dies tatsächlich geschehen ist.