2. In den Beschwerdeverfahren BA 2022 41, BA 2022 42 und BA 2022 43 wurde K.________ am 22. November 2022 zur freigestellten Vernehmlassung zu den Beschwerden vom 18. November 2022 eingeladen. Diese Einladungen wurden ihr am 29. November 2022 zugestellt. Die Frist zur Einreichung der freigestellten Vernehmlassungen lief damit am 9. Dezember 2022 ab. Die von K.________ am 13. Dezember 2022 bei der Post aufgegebenen Vernehmlassungen sind damit verspätet und können nicht berücksichtigt werden.