5. Mit Datum vom 6. Dezember 2020 (recte: 2022), am 13. Dezember 2022 bei der Post aufgegeben, reichte K.________ im Namen der "J.________" je eine Beschwerdeantwort ein. Am 14. Dezember 2022 teilte ihr der Präsident der Beschwerdeabteilung mit, diese Eingaben könnten wegen Verspätung nicht berücksichtigt werden. Erwägungen 1. Die drei Beschwerdeschriften der Beschwerdeführerin vom 18. November 2022 sind praktisch identisch. Unter diesen Umständen rechtfertigt es sich, die drei Beschwerdeverfahren in einem Urteil zu behandeln.