_", sodann eine Vorzugsmiete von CHF 2'800.00 pro Monat und diese verpflichtete sich zur Leistung einer Kostenbeteiligung von CHF 5'000.00 an einem Umbau. Im Anhang 2 vom 29. Juni 2021 zum Mietvertrag senkte die Beschwerdeführerin gegenüber der "J.________" bzw. K.________ den monatlichen Mietzins auf CHF 630.00. Am 28. Juni 2022 kündigte die Beschwerdeführerin das Mietverhältnis auf den 31. Juli 2022 wegen Zahlungsrückstands gemäss Art. 257d OR. Zuvor hatte die Beschwerdeführerin K._____